Sonntag ist Ruhetag, oder? Eine Frage, die aktuell wieder kontrovers diskutiert wird. Der Grund: Immer mehr Geschäfte im Einzelhandel setzen auf Konzepte wie das autonome Einkaufen oder Self-Checkout-Kassen (SCO), die den Einsatz von Personal reduzieren oder sogar ganz überflüssig machen. Da eine KI, ein digitaler Algorithmus oder Selbstbedienungskassen keinen Ruhetag brauchen, fordern viele Wirtschaftsvertreter, dass das Ladenöffnungsgesetz (LadÖG) überholt und an die Erfordernisse des modernen Einzelhandels angepasst wird. Wir zeigen dir, welche Regelungen aktuell gelten und ob relevante Änderungen zu erwarten sind.
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Seitdem Wegfall des Ladenschlussgesetzes im November 2006, sind die Öffnungszeiten im Einzelhandel von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So gilt in Nordrhein-Westfalen das Ladenöffnungsgesetz (LÖGNRW), das die Öffnungszeiten von Geschäften im Einzelhandel an Werktagen, Sonn- und Feiertagen regelt. Eine bundesweit einheitliche Gesetzgebung gibt es hier daher nicht, die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern ähneln sich aber weitestgehend.
Wie beschrieben, sind die Öffnungszeiten in den meisten Bundesländern recht ähnlich geregelt. Es gibt allerdings kleinere Unterschiede.
Unsere Tabelle gibt dir daher einen besseren Überblick.
In den meisten Bundesländern dürfen Geschäfte und Verkaufsstellen wie Apotheken, Bäckereien, Blumengeschäfte, Hofläden oder Tankstellen also auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Verkaufsoffene Sonntage werden noch einmal gesondert von der jeweiligen Kommune geregelt und sind häufig mit einem Stadtfest oder anderen besonderen Anlässen verknüpft. Auch in Gebieten, die stark vom Tourismus leben, dürfen Geschäfte an bestimmten Sonntagen öffnen. Beispiele sind Regionen in den bayerischen Alpen oder im Schwarzwald.
Ruhezeiten an den Sonn- und Feiertagen haben ursprünglich einen religiösen Hintergrund. So ist der Sonntag in christlich geprägten Ländern wie Deutschland traditionell der Tag an dem Gottesdienste stattfinden und viele Feiertage hierzulande, wie Ostern oder Weihnachten, haben natürlich ebenfalls einen christlichen Ursprung. Zugleich ist das Recht auf einen freien Tag in der Woche fest im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verankert. Ziel ist es, dass die Mitarbeitenden Zeit mit der Familie verbringen und sich erholen können. Aber was ist mit Geschäften, die nach einem SB-Konzept arbeiten, autonomes Einkaufen ermöglichen oder anderweitig auf Personal verzichten? Läuft hier das Argument des Arbeitnehmerschutzes nicht ins Leere?
Schließlich nutzen immer mehr Geschäfte im Einzelhandel die Möglichkeiten der Digitalisierung. Ein gutes Beispiel sind Self-Checkout-Systeme, die den Kunden das eigenständige Scannen und Bezahlen der Waren ermöglichen. Diese SCO-Kassen können theoretisch ohne den Einsatz von Personal betrieben werden und sind gerade in Hofläden, Blumengeschäften oder Deko-Shops ein beliebtes Tool, um effizienter zu arbeiten.
Warum also, sollten diese Geschäfte nicht auch an Sonn- und Feiertagen Waren zum Verkauf anbieten? Ganz einfach: Die Gesetzgebung hält nicht mit der technologischen Entwicklung Schritt. Konzepte wie das autonome Einkaufen sind noch recht neue Phänomene und bis Politik und Verwaltung die Gesetze angepasst haben, wird noch einiges an Zeit vergehen. Immerhin: Viele Gerichte in Deutschland beschäftigen sich bereits mit der Thematik und so ist zu hoffen, dass sich hier bald etwas tut. Eine Herausforderung besteht auch darin, reine Verkaufsautomaten– etwa an Wanderwegen im Schwarzwald oder bei Hofläden - von solchen Geschäften zu unterscheiden, die gleich mehrere, komplexe SB-Verkaufsstellen haben. Eine rechtlich einwandfreie Definition gibt es hier noch nicht. Bis es so weit ist, gelten daher die aktuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, wie wir sie in der Tabelle weiter oben aufgeführt haben.
Bis neue Technologien akzeptiert, verstanden und in der Gesetzgebung berücksichtigt sind, vergehen oft mehrere Jahre. Ein gutes Beispiel sind die sozialen Medien, die die Gerichte bis heute immer wieder aufs Neue beschäftigen. Ist eine Technologie aber erst einmal etabliert, zieht auch der Gesetzgeber nach und so werden sich die Ladenöffnungszeiten sicher auch den Möglichkeiten des autonomen Einkaufens, der SB-Kassen oder SCO-Systeme anpassen. Wir halten dich hier weiter auf dem Laufenden und stehen dir und deinem Geschäft gerne zur Seite, falls du zu diesem komplexen Thema weitere Fragen hast!