Allgemeine Geschäftsbedingungen der LocaFox GmbH

Stand 01.10.2023

Unsere AGB

TEIL A: Allgemeine Regelungen

§ 1 Allgemeines, Definitionen

(1) Diese AGB der LocaFox GmbH, Striegauer Straße 21, 33719 Bielefeld, Germany (im Folgenden kurz „LocaFox“) finden ausschließlich bei solchen Verträgen Anwendung, die LocaFox mit Unternehmen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen schließt.

(2) Für diese AGB gelten folgende Begriffsdefinitionen:

a.„AGB“ sind vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

b.„Drittsoftware“ ist Software, die von Dritten erstellt und/oder dem Kunden von Dritten überlassen wird bzw. wurde.

c.„Drittsystem“ ist ein Softwaresystem, das von Dritten erstellt und/oder dem Kunden von Dritten überlassen wird bzw. wurde.

d.„Mitarbeiter“ sind sämtliche Mitarbeiter (mit und ohne Arbeitnehmerstatus), Organe und Vertreter von LocaFox.

e.„Software“ ist von LocaFox an den Kunden überlassene Standardsoftware.

f.„Standardsoftware“ ist Software, die LocaFox und/oder ein Dritter nicht für einen bestimmten Kunden erstellt oder erstellt hat.

g.„Vertragspartei“ ist LocaFox oder der Kunde.

h.„Vertragsparteien“ sind LocaFox und der Kunde.

i.„Werktag“ ist jeder Kalendertag, der nicht Samstag, Sonntag oder ein in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Bundesland Nordrhein-Westfalen gesetzlicher Feiertag ist.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses, es sei denn, LocaFox stimmt deren Einbeziehung ausdrücklich zu. Dieses Zustimmungsbedürfnis gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn LocaFox in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4) Die Regelungen in diesem Teil A dieser AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge, die LocaFox und der Kunde schließen. Die Regelungen in nachfolgenden Teilen B bis einschließlich E dieser AGB finden nur für solche Verträge und Leistungen Anwendung, auf die sich diese Teile ausdrücklich beziehen.

(5) Sofern und soweit Regelungen in Teilen B bis einschließlich E dieser AGB zu Regelungen in diesem Teil A ganz oder teilweise in Widerspruch stehen oder diese ergänzen, so sind die Regelungen in Teilen B bis einschließlich E dieser AGB vorrangig.

(6) LocaFox ist berechtigt, vorliegende AGB im Laufe des Vertragsverhältnisses anzupassen. Eine solche Anpassung erfolgt durch die Übersendung neuer AGB in Textform an den Kunden nebst einem Begleitschreiben, dass auf die zukünftig geltenden AGB, den Zeitpunkt deren Geltung und das Widerspruchsrecht des Kunden ausdrücklich hinweist. Die durch LocaFox angepassten AGB werden mit Ablauf einer Frist von 21 Kalendertagen, beginnend mit Zugang der angepassten AGB nebst Begleitschreiben beim Kunden wirksam und ersetzen die bis zu deren Inkrafttreten geltenden AGB insgesamt. Der Kunde hat das Recht, der Einbeziehung und Geltung neuer, durch LocaFox angepasster AGB innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen, beginnend mit Zugang der anpassten AGB und dem entsprechenden Begleitschreiben beim Kunden, zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der angepassten AGB fristgemäß, so werden diese nicht Vertragsinhalt. Geht LocaFox innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch durch den Kunden zu, gilt die Zustimmung des Kunden zur Einbeziehung der durch LocaFox angepassten AGB als erteilt.

§ 2 Leistungsgegenstand, Leistungserbringung

(1) LocaFox erbringt die vertragsgemäßen Leistungen gemäß dem jeweils aktuellen Stand bewährter Technik.

(2) LocaFox stellt dem Kunden eine Systemdokumentation zur Verfügung, auf die der Kunde online im sog. Back-Office unter https://post.locafox.de oder über dem Help-Center von LocaFox unter https://help.locafox.de/portal zugreifen kann. Weitere Dokumentation ist nicht geschuldet.

(3) LocaFox setzt ausschließlich qualifizierte und zuverlässige Mitarbeiter ein und verwendet bewährte Verfahren und Werkzeuge, deren Eignung LocaFox kennt.

(4) LocaFox entscheidet nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen, welche Mitarbeiter zur vertragsgemäßen Leistungserbringung eingesetzt oder ausgetauscht werden.

(5) Die Mitarbeiter werden nicht in die Betriebsorganisation des Kunden eingegliedert. Sie unterliegen insoweit nicht der Weisungsbefugnis des Kunden. Gesetzliche Weisungsrechte (z.B. gemäß dem Vergabe-, Datenschutzrecht oder zur Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung) bleiben hiervon unberührt.

(6) LocaFox ist nicht verpflichtet, die Vereinbarkeit der vom Kunden gestellten, inhaltlichen Anforderungen an die von LocaFox zu erbringenden Leistungen mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen, sowie Verstößen gegen das Marken- und Patentrecht zu prüfen. Die Verantwortung hierfür liegt und verbleibt beim Kunden. Gleichwohl weist LocaFox den Kunden auf Rechtsbrüche hin, sobald LocaFox solche zur Kenntnis nimmt und der Hinweis selbst keine Pflichtverletzung seitens LocaFox darstellt.

(7) LocaFox weist hiermit darauf hin, dass durch den vertragsgemäßen Einsatz von Software eine Nachlizenzierung von Drittsoftware notwendig werden kann. Hierfür anfallende Mehrkosten trägt der Kunde.

(8) Beratungspflichten von LocaFox bestehen nur, soweit solche ausdrücklich vereinbart sind.

(9) Alle Zeitangaben beziehen sich auf die Zeitzone Berlin, Central European Time/Mitteleuropäische Zeit (CET/MEZ).

(10) Leistungen von LocaFox gelten nur insofern und insoweit als garantiert, wie das Wort „Garantie“ oder „garantierte Leistung“ ausdrücklich und in deren Zusammenhang fällt. Insbesondere in Service Level Agreements, Supportverträgen, Wartungs- und Pflegeverträgen vereinbarte Leistungen stellen keine Garantien dar.

(11) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Hauptgeschäftssitz von LocaFox.

(12) Relative und/oder absolute Fixtermine sind nur solche, die ausdrücklich als „Fixtermin“ oder „Fixtermine“ oder mit einer ähnlichen und gleichbedeutenden Bezeichnung bezeichnet sind.

(13) Die ordnungsgemäße Nutzbarkeit von Standardsoftware ist nur möglich, sofern der Kunde die aktuellen Systemvoraussetzungen vorhält. Die aktuellen Systemvoraussetzungen werden dem Kunden auf Nachfrage hin von LocaFox mitgeteilt oder auf der Webseite von LocaFox veröffentlicht.

(14) Die Sicherung von Daten des Kunden liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

(15) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und keine Verbindungen zu Personen und Organisationen aufzunehmen und/oder zu unterhalten, gegen die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus oder andere außenwirtschaftliche Sanktionen verhängt wurden bzw. werden.

(16) LocaFox ist berechtigt, Software im Rahmen von Wartung, Support und regulärer Weiterentwicklung mittels Patches, Updates, Upgrades und neuen Releases zu ändern und/oder anzupassen, sofern und soweit dies technisch oder aufgrund geänderter, rechtlicher Rahmenbedingungen oder zur Schließung von Sicherheitslücken notwendig ist und/oder die Software funktional und/oder technisch verbessert. Solche Änderungen und Anpassungen sind in jedem Falle nur dann zulässig, wenn sie dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.

(17) Die Leistungen und Lieferungen von LocaFox stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, bedingt auf den Umstand, dass LocaFox an dem temporären oder dauerhaften Ausfall der Selbstbelieferung kein Verschulden trifft. LocaFox informiert den Kunden über einen solchen Ausfall möglichst vorab, zeitnah und schriftlich. Ist der Ausfall dauerhaft oder dauert dieser länger als 3 Monate, so ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen (außerordentliches Sonderkündigungsrecht). Betrifft der Ausfall der Selbstbelieferung eine Teilleistung, so beschränkt sich das außerordentliche Sonderkündigungsrecht auf die betroffene Teilleistung, sofern der Kunde an den übrigen Teilleistungen ein Interesse hat und diese ohne die betroffene Teilleistung sinnvoll nutzbar sind.

(18) Sind vertragsgemäße Leistungen auf verschiedene technische Arten und/oder mit verschiedenen technischen Mitteln umsetzbar, so entscheidet LocaFox über Art und Mittel nach billigem Ermessen. Eine solche Entscheidung muss die Interessen des Kunden berücksichtigen und diesem zumutbar sein.

(19) LocaFox weist den Kunden hiermit darauf hin, dass der Kunde selbst gegenüber Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen hinsichtlich seines Kassensystems für die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten gemäß der KassenSichV verantwortlich ist. Alle von zuständigen Finanzbehörden geforderten Informationen, Daten, Sicherungen und Berichte müssen vom Kunden selbst verwaltet werden.

§ 3 Vergütungsansprüche

(1) Leistungen von LocaFox sind vom Kunden zu vergüten.

(2) Sämtliche von LocaFox ausgewiesenen Tagessätze, Stundensätze, Preise und Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich anfallender, gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls anfallender Zölle.

(3) LocaFox stellt die vertragsgemäßen Vergütungsansprüche ordentlich in Rechnung. LocaFox ist zur elektronischen Rechnungslegung berechtigt.

(4) Fällige Vergütungsansprüche von LocaFox sind innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen, beginnend mit Rechnungserhalt, auszugleichen.

(5) Erbringt LocaFox Leistungen im Rahmen gesetzlicher und/oder vertraglicher Gewährleistungsansprüche des Kunden, so sind diese vergütungsfrei, insbesondere auch in dem Fall, dass zwischen LocaFox und dem Kunden ein Vertragsverhältnis (z.B. Software-Supportvertrag) besteht, gemäß dem dieselben Leistungen vom Kunden zu vergüten wären.

§ 4 Abgrenzung, Browser- und Systemkompatibilität

(1) Die LocaFox POS-Applikation ist ausschließlich auf Android-Geräten lauffähig und für das ggf. vereinbarte, mitgelieferte Hardware-Paket optimiert.

(2) LocaFox übernimmt keine Verantwortung für nicht von LocaFox freigegebene Endgeräte. Die Liste der jeweils freigegeben Geräten steht dem Kunden im Help-Center von LocaFox unter https://help.locafox.de/portal zur Verfügung

(3) LocaFox erbringt keine Leistungen für technische Sicherungseinheiten (TSE), die nicht direkt bei LocaFox erworben wurden bzw. werden. Ferner übernimmt LocaFox in diesem Zusammenhang auch keine Gewährleistung, Service oder Dienstleistungen wie z.B. DSFin-VK Datenspeicherungen der TSE-Reports aller Einzeltransaktionen auf den LocaFox eigenen Servern.

(4) Ist die Erstellung und/oder Überlassung einer Webanwendung Gegenstand des Vertragsverhältnisses, so schuldet LocaFox deren Funktionsfähigkeit nur für die ausdrücklich vereinbarten Betriebssysteme, Browsertypen und Versionen.

(5) Ist eine korrekte Wiedergabe einer zu erstellenden und/oder zu überlassenden Webanwendung mittels einer der vereinbarten Browserversionen allein aufgrund der Nichteinhaltung der Konventionen der W3C oder eines Programmierfehlers seitens des Browserherstellers nicht möglich und hat LocaFox diesen Umstand nicht zu vertreten, so stellt dies keinen Sachmangel dar und LocaFox ist nicht verpflichtet, die betreffende Webanwendung zu ändern oder anzupassen.

(6) LocaFox weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Lauffähigkeit bzw. Funktionalität der Webanwendung beeinträchtigt oder vollständig beseitigt werden kann, sofern die vereinbarten Betriebssysteme und Browserversionen durch neue Releases, Updates, Upgrades oder Folgeversionen dieser Programme verändert, überholt oder abgelöst werden.

§ 5 Allgemeine Nebenpflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung in notwendigem Umfang verpflichtet. Auf notwendige Mitwirkung weist LocaFox möglichst vorab hin.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm beigebrachte Daten und Informationen richtig, vollständig und zweckmäßig sind; LocaFox obliegen insofern keine aktiven Prüfungspflichten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, LocaFox unverzüglich auf etwaige Mängel oder Lücken bei der Leistungserbringung hinzuweisen, sofern und sobald er hiervon Kenntnis nimmt.

(4) Kommt der Kunde mit der Vornahme oder Erbringung einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder verzögert sich die vertragsgemäße Leistungserbringung von LocaFox aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden Umstand (im Folgenden kurz „Verzögerung“), so verschieben sich alle vereinbarten Termine, die aufgrund der Verzögerung von LocaFox aus betrieblichen Gründen nicht eingehalten werden können, auf einen angemessenen späteren Zeitpunkt, den LocaFox nach billigem Ermessen festlegt. Ferner ist LocaFox berechtigt, Ersatz des aus der Verzögerung entstehenden Schadens einschließlich notwendiger Mehraufwendungen vom Kunden zu verlangen, sofern und soweit solche anfallen.

(5) Der Kunde unterstützt LocaFox bei der Ermittlung der Höhe variabler, insbesondere nutzungsabhängiger Vergütungsansprüche in notwendigem und zumutbarem Umfang und für LocaFox kostenfrei.

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(6) Der Kunde unterstützt LocaFox bei Prüfungen, ob Standardsoftware ausschließlich in dem Umfang genutzt wird, wie LocaFox dem Kunden an diesem Recht eingeräumt hat. Auf entsprechende Nachfrage von LocaFox hin erteilt der Kunde innerhalb angemessener Frist entsprechende

Selbstauskünfte mit nachvollziehbaren Nachweisen über den Nutzungsumfang.

§ 6 Werke und Leistungen Dritter, Open Source Software

(1) Überlässt LocaFox dem Kunden Drittsoftware, Hardware Dritter und/oder Rechenzentrumsleistungen Dritter, so gelten für die Nutzung der betreffenden Drittsoftware und deren Support und Wartung, Hardware Dritter und/oder Rechenzentrumsleistungen Dritter vorrangig die Regelungen der Lizenzbedingungen der betreffenden Dritten, sofern und soweit LocaFox beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Drittsoftware, Hardware Dritter und/oder Rechenzentrumsleistungen Dritter gegenüber dem Dritten verpflichtet ist, diese Lizenzbedingungen auch in das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien einzubeziehen. Auf Nachfrage des Kunden teilt LocaFox dem Kunden in Textform mit, um welche Lizenzbedingungen es sich handelt, auf welche Drittsoftware, Hardware Dritter und/oder Rechenzentrumsleistungen Dritter sich diese beziehen und überlässt bzw. übersendet dem Kunden die entsprechenden Lizenzbedingungen. Lizenzbedingungen in diesem Sinne sind insbesondere End-User Licence Agreements, SLAs, Support- und Wartungsverträge und Nutzungsbedingungen.

(2) Die Integration, An- oder Verbindung von Werken Dritter (z.B. Software Dritter, Open Source Software, Freeware, Grafiken Dritter, Bilder Dritter) in, an bzw. mit Standardsoftware und/oder Arbeitsergebnissen von LocaFox bedarf nicht der Zustimmung des Kunden.

(3) Im Falle der Integration, An- oder Verbindung von Werken Dritter im Sinne von vorstehendem Abs. (1) dieses § 6, an denen urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte oder Schutzrechte sui generis zu Gunsten Dritter bestehen, räumt LocaFox dem Kunden Rechte an den betreffenden Werken Dritter nur in dem Umfang ein, wie LocaFox selbst Rechte von den jeweiligen Rechteinhabern erhält und es das Rechtsverhältnis gestattet, das zwischen LocaFox und den jeweiligen Rechteinhabern besteht. An Werken Dritter räumt LocaFox dem Kunden Rechte jedoch mindestens in dem Umfang ein, wie dies zu deren vertrags- und bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist.

§ 7 Ansprüche des Kunden bei Rechtsmängeln

(1) Sind Leistungen von LocaFox rechtsmangelhaft und macht ein Dritter vor diesem Hintergrund gegenüber dem Kunden begründete und durchsetzbare Ansprüche wegen dieser Rechtsmangelhaftigkeit geltend, so kann LocaFox nach seiner Wahl und auf seine Kosten

a.die betreffenden Leistungen so ändern oder ersetzen, dass die Rechtsmangelhaftigkeit beseitigt wird, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder

b.Rechte von Dritten erwerben, die notwendig sind, damit der Kunde die Leistungen rechtsmangelfrei sowie vertrags- und bestimmungsgemäß nutzen kann und diese Rechte dem Kunden einräumen oder

c.die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurückzunehmen, wobei LocaFox verpflichtet ist, dem Kunden dabei eine angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sei denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich.

(2) Ferner stellt LocaFox den Kunden von begründeten und durchsetzbaren Schadensersatzansprüchen aufgrund der Rechtsmangelhaftigkeit der Leistungen von LocaFox gegenüber dem Schutzrechtsinhaber frei. Der Kunde informiert LocaFox unverzüglich über eine Inanspruchnahme durch einen Dritten aufgrund einer geltend gemachten Schutzrechtsverletzung aufgrund Leistungen von LocaFox. Der Kunde ist verpflichtet es zu unterlassen, Anerkenntnisse und/oder Vergleiche über solche von Dritten geltend gemachten Ansprüche ohne Zustimmung oder Genehmigung von LocaFox zu erklären oder zu schließen. Ferner überlässt der Kunde LocaFox die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche und die Wahl und Geltendmachung von Abwehrmaßnahmen, soweit nicht dem Kunden aus Rechtsgründen die Abwehrmaßnahmen und/oder die Rechtsverteidigung vorbehalten bleiben müssen. Im Falle der Rechtsverteidigung durch LocaFox unterstützt der Kunde LocaFox hierbei, soweit ihm dies zumutbar und die dahingehenden Aufwände nicht unverhältnismäßig sind. Im Falle der Rechtsverteidigung durch den Kunden hat dieser Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten, notwendigen Verteidigungskosten. Verletzt der Kunde eine Pflicht gemäß dieses § 7 Abs. (2), so erlöschen die Freistellungsansprüche gemäß diesem Abs. (2) mit sofortiger Wirkung und rückwirkend.

§ 8 Haftung, Schadensersatz

(1) LocaFox haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von LocaFox übernommenen Garantie.

(2) Verletzt LocaFox eine wesentliche Pflicht fahrlässig, so ist die Haftung von LocaFox der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vertragstypischen und für LocaFox vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von LocaFox für Sachmängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB), ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Rechtsmängel.

(4) Sofern und soweit die Anfertigung von Datensicherungen keine Leistung ist, die LocaFox ausdrücklich übernommen hat, haftet LocaFox für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

(5) Im Übrigen ist jegliche Schadensersatzhaftung von LocaFox, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

(6) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Organe und Vertreter von LocaFox.

§ 9 Mindestlohngesetz

(1) LocaFox verpflichtet sich und seine Subunternehmer zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes.

(2) LocaFox stellt den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diesen gegenüber dem Kunden aufgrund eines Verstoßes von LocaFox gegen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes zustehen. Die Regelungen in § 7 Abs. (2) dieser AGB gelten für diesen Freistellungsanspruch entsprechend.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) LocaFox ist berechtigt, das Logo und/oder die Firma des Kunden als Referenz zu verwenden. Dies gilt für insbesondere für Marketingmaßnahmen, die LocaFox digital, analog, im Internet, in Zeitschriften und Zeitungen oder auf sonstigem Wege durchführt. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, dieses Recht und mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nach Eingang eines entsprechenden Widerrufs hat LocaFox innerhalb von 6 Monaten sämtliche Referenznennungen einzustellen.

(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Hauptgeschäftssitz von LocaFox (Germany). LocaFox hat auch das Recht, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Bei paralleler Verwendung anderer Sprachen und Widersprüchlichkeiten zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist der deutsche Wortlaut der betreffenden Regelungen entscheidend.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Teil B: Kaufverträge über Hardware

§ 11 Allgemein

Auf Kaufverträge und/oder Verkäufe in typengemischten Verträgen finden ergänzend die Regelungen in diesem Teil B Anwendung.

§ 12 Vergütungsansprüche

(1) Der Kaufpreis ist spätestens mit Übereignung und Übergabe (Besitzverschaffung) der Kaufsache an den Kunden zur Zahlung fällig.

(2) LocaFox behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vor.

§ 13 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er werktäglich zur Warenannahme bereit ist.

(2) Der Kunde hat die Transport-/Umverpackungen unverzüglich auf äußerlich sichtbare Beschädigungen zu untersuchen und diese gegenüber dem Frachtführer zu rügen sowie ggf. die Annahme zu verweigern sowie den Lieferanten unverzüglich zu unterrichten.

(3) Der Kunde packt die Kaufsache (Hardware) jeweils unverzüglich aus, stellt sie auf und baut sie in seine Systemumgebung ein, um die Funktionsfähigkeit zu testen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich zu rügen, auch soweit der Mangel mitgelieferte Dokumentation betrifft. Macht der Kunde keine Mängel geltend, so gilt die Kaufsache als bei der Ablieferung mangelfrei, soweit ein später geltend gemachter Mangel bei Durchführung der vereinbarten Untersuchung erkennbar gewesen wäre.

§ 14 Ansprüche des Kunden bei Sachmängeln

(1) Der Kunde hat angemessene Fristen zur Mangelbeseitigung einzuräumen.

(2) Im Rahmen der Nacherfüllung wählt LocaFox zwischen Nachbesserung oder Neulieferung.

(3) Nach einem erfolglosen Nacherfüllungsversuch ist LocaFox zumindest ein weiterer Nacherfüllungsversuch zu gestatten.

(4) Alle Mängelrügen und Nacherfüllungsverlangen sollten nach Möglichkeit mit nachvollziehbaren Schilderungen der Mangelsymptome schriftlich und unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hartkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen erfolgen.

(5) Die Minderung der Vergütung um insgesamt mehr als 50 %-Punkte (fünfzig Prozentpunkte) ist nicht zulässig.

(6) Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf Leistungen von LocaFox, die der Kunde oder ein Dritter im Auftrag des Kunden ohne Zustimmung von LocaFox ändert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.

(7) Die Beseitigung von Mängeln im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen des Kunden ist LocaFox vorbehalten, d.h. der Kunde ist nur in dem Fall mit der Beauftragung von Dritten mit der Beseitigung von Mängeln berechtigt, sofern und soweit LocaFox die Mängel nicht beseitigen kann oder dies pflichtwidrig verweigert.

§ 15 Gefahrübergang bei Versand

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache bei einer Schickschuld geht auf den Kunden über, sobald LocaFox die Kaufsache als Liefergegenstand an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergibt, wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist, oder die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies gilt unabhängig von der Frage der Übernahme der Versandkosten oder der Anfuhr.

(2) Die Lieferung gilt nach Abschluss des Verladevorganges als erfolgt.

(3) Eine Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und/oder Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken wird nur nach gesonderter Vereinbarung und auf Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

§ 16 Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt 12 (zwölf) Monate, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Unberührt bleiben die Verjährungsregelungen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, gemäß dem Produkthaftungsgesetz und gemäß den gesetzlichen Verjährungsvorschriften für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber LocaFox bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Kaufmännische Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

Teil C: Mietverträge

§ 17 Allgemein

Auf Mietverträge und/oder Vermietungen, insbesondere von Software, in typengemischten Verträgen finden ergänzend die Regelungen in diesem Teil C Anwendung.

§ 18 Laufzeit, Kündigung

(1) Die Mietzeit beginnt spätestens mit vertragsgemäßer Überlassung der Mietsache an den Kunden.

(2) Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(3) Vereinbaren die Vertragsparteien eine monatliche Mietzahlung, so ist jede Vertragspartei jederzeit berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung bedarf zu deren Wirksamkeit mindestens der Textform; genügt sie dieser nicht, so ist sie nichtig.

(4) Vereinbaren die Vertragsparteien eine jährliche Mietzahlung, so ist jede Vertragspartei jederzeit berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Jahres ordentlich zu kündigen, für das die jährliche Mietzahlung vereinbart und angefallen ist. Eine ordentliche Kündigung bedarf zu deren Wirksamkeit mindestens der Textform; genügt sie dieser nicht, so ist sie nichtig.

(5) Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Verstößt der Kunde gegen seine Pflicht gemäß § 5 Abs. (6), so ist LocaFox berechtigt, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen (außerordentliches Sonderkündigungsrecht).

(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Mietsache spätestens zum Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses insgesamt einzustellen und die Mietsache (in Form von Software oder Datenbanken) insgesamt und ersatzlos von seinen Systemen und aus seinen Systemen zu löschen. Auf Nachfrage von LocaFox hin hat der Kunde die Löschung schriftlich zu bestätigen.

(8) Das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Kunde nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er LocaFox zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung zur (Wieder-)Gewährung des Gebrauchs der Mietsache aufgefordert hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Diese Voraussetzung entfällt für den Fall, dass LocaFox die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache ernsthaft und endgültig verweigert, obwohl LocaFox hierzu verpflichtet ist.

(9) Läuft ein Herstellersupport eines Dritten aus (sog. end-of-life), den LocaFox bezieht und benötigt, um vertragsgegenständliche Supportleistungen zu erbringen, so ist LocaFox berechtigt,

a. den Mietvertrag insgesamt oder teilweise unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen zu kündigen oder

b. eine Anpassung des Mietvertrags dahingehend zu verlangen, dass durch den betreffenden end-of-life keine Nicht- und/oder Schlechtleistungen durch LocaFox entstehen.

Das Kündigungsrecht gemäß vorstehenden lit. a. und b. entsteht mit Ankündigung des end-of-life durch den Hersteller.

(10) LocaFox kann den Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Kunde datenschutzrechtliche Pflichten schuldhaft verletzt oder verletzt hat und LocaFox aufgrund dessen ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.

§ 19 Vergütungsansprüche

(1) Die laufende Miete ist jeweils im Voraus zur Zahlung fällig.

(2) LocaFox ist berechtigt, die monatliche Miete im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, LocaFox ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(3) LocaFox behält sich vor die Zahlungsarten nach billigem Ermessen zu ändern, sofern und soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(4) LocaFox ist berechtigt, die Höhe der monatlichen und/oder jährlichen Miete nach billigem Ermessen, jeweils für die Zukunft und einseitig anzupassen. Hierzu informiert LocaFox den Kunden über eine Anpassung seiner Preisliste. Die neue, angepasste Preisliste gilt sodann für alle Vergütungsansprüche, die nach Ablauf einer Vorlaufzeit von 8 Wochen, beginnend mit Erhalt der Information in vorstehendem Sinne durch den Kunden, fällig werden.

(5) Der Kunde ist mit Erhalt einer Information im Sinne von vorstehendem Abs. (4) dieses § 19 berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Woche zu kündigen (Sonderkündigungsrecht), unabhängig davon, ob monatliche oder jährliche Mietzahlung vereinbart ist.

§ 20 Nutzungsrechte

(1) LocaFox räumt dem Kunden das einfache Recht ein, die Mietsache räumlich unbeschränkt und zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkt vertrags- und bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht zur Unter- und/oder Weitervermietung berechtigt, insbesondere nicht im Wege von Cloud-Computing, ASP oder SaaS.

(3) Das Eigentum an der Mietsache liegt und verbleibt bei LocaFox.

(4) Die Einräumung einer faktischen und/oder technischen Nutzungsmöglichkeit stellt keine Nutzungsrechtseinräumung durch LocaFox dar.

(1) Mit Zustimmung von LocaFox ist der Kunde zur Unterlizenzierung der Mietsache berechtigt. Im Falle einer solchen Zustimmung gilt Folgendes:

a. Der Kunde ist nicht berechtigt, seinem Unterlizenznehmer mehr Rechte an der Mietsache einzuräumen, als er selbst von LocaFox an Rechten erhalten hat bzw. erhält.

b. Die Nutzung der Mietsache durch Unterlizenznehmer des Kunden gilt gegenüber LocaFox als Nutzung durch den Kunden. Ein Verschulden eines Unterlizenznehmers wird dem Kunden als eigenes Verschulden zugerechnet.

c. Mit Beendigung des Nutzungsrechts des Kunden an der Mietsache, gleich aus welchem Sach- und Rechtsgrund, erlöschen zeitgleich sämtliche Nutzungsrechte der Unterlizenznehmer des Kunden an der Mietsache, die diese vom Kunden ableiten.

§ 21 Mängel der Mietsache

(1) Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf Leistungen von LocaFox, die der Kunde oder ein Dritter im Auftrag des Kunden ohne Zustimmung von LocaFox ändert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist oder der Kunde lediglich von LocaFox verfügbar gemachte neue Programmstände installiert.

(2) Der Kunde ist erst dann zur Mietminderung aufgrund von Mängeln berechtigt, wenn er LocaFox zuvor den Mietmangel bzw. die Mietmängel schriftlich anzeigt, LocaFox eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist fruchtlos verstreicht.

(3) Der Kunde weist LocaFox unverzüglich auf etwaige Mängel hin, sobald er hiervon Kenntnis nimmt oder im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nehmen kann.

Teil D: SaaS-Verträge, ASP-Verträge

§ 22 Allgemein

(1) Für Verträge über Application Service Providing (ASP) oder Software-as-a-Service (SaaS) durch LocaFox oder ASP- oder SaaS-Leistungen in typengemischten Verträgen finden ergänzend die Regelungen in diesem Teilen D dieser AGB-Anwendung.

§ 23 Internetanbindung, Übergabepunkt

(1) LocaFox schuldet die Zurverfügungstellung der Software am Übergabepunkt.

(2) Die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht Gegenstand des Vertrags, sondern obliegt dem Verantwortungsbereich des Kunden.

(3) Übergabepunkt ist die Datenschnittstelle des Rechenzentrums von LocaFox.

(4) Die Verantwortlichkeit von LocaFox für die Verfügbarkeit der Software endet am Übergabepunkt.

§ 24 Verfügbarkeit, SLA

(1) LocaFox stellt dem Kunden die Software auf Servern von LocaFox über eine Internetverbindung zu 97,0% pro Kalenderjahr zur Verfügung (im Folgenden kurz „Verfügbarkeit“).

(2) Die zulässige Nicht-Verfügbarkeit der Software in Höhe von 3,0% pro Kalenderjahr steht nur für ungeplante, nicht vorhersehbare und nicht durch LocaFox verschuldete Ausfälle zur Verfügung.

(3) Der Prozentsatz der Verfügbarkeit wird nachfolgender Formel berechnet: Verfügbarkeit = ((Gesamtzeit Minuten - Ausfallzeit Minuten) / Gesamtzeit Minuten) x 100.

(4) Die „Gesamtzeit Minuten“ in der Formel zur Berechnung des Prozentsatzes der Verfügbarkeit ist die Gesamtzeit eines Kalenderjahres, gemessen in Minuten.

(5) Ausgenommen von der Verfügbarkeit und deren Berechnung sind Zeiten für die Durchführung geplanter, angekündigte Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, sofern und soweit diese technisch notwendig und/oder zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Integrität der Software erfolgen.

(6) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund schuldhafter Pflichtverletzungen von LocaFox sind stets unzulässig.

§ 25 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet,

a. die ihm bzw. seinen Nutzern zugeordneten Software- und/oder Systemzugangsdaten, insbesondere Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifizierungs-Sicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen und gibt diese nicht an unberechtigte Nutzer und/oder unberechtigte Dritte weiter,

b. den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und/oder das System und auf die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern,

c. Original-Datenträger sowie die Sicherungskopien an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren,

d. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen,

e. vor der ersten Benutzung des Systems bzw. der Software nur ausreichend geschulten und über die Folgen einer missbräuchlichen oder fehlerhaften Nutzung der in der Software bzw. dem System bereitgestellten Funktionen aufgeklärte Personen Zugangsdaten zur Software bzw. zum System zur Nutzung zu überlassen und

f. die im System bzw. der Software befindlichen, steuer- und/oder handelsrechtlich relevanten, aufbewahrungspflichtigen Informationen und Dokumente (Rechnungen, Gutschriften u.ä.) gesetzeskonform zu speichern und aufzubewahren.

(2) Der Kunde hat es zu unterlassen,

a. die Software ohne Zustimmung von LocaFox im Quell- und/oder Objektcode zu ändern, zu bearbeiten, zu dekompilieren, sofern und soweit er hierzu nicht aufgrund § 69e UrhG oder der ausdrücklichen Zustimmung durch LocaFox berechtigt ist,

b. Funktionen oder Prozesse der Software und des Systems vertrags- bzw. bestimmungswidrig zu nutzen, nutzen zu lassen oder eine solche Nutzung zu unterstützen oder zu ermöglichen,

c. sich selbst oder Dritten Zugang zu nicht für ihn bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen,

d. die Software missbräuchlich zu nutzen, insbesondere rechts- oder sittenwidrigen oder solche Inhalte einzustellen oder auf solche Inhalte durch Hyperlink zu verweisen, die gegen Rechte Dritter verstoßen oder rechtswidrig sind (z.B. Verstöße gegen Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht),

e. in die Datennetze, Server, Programme und Programmteile oder sonstige Systemkomponenten von LocaFox unbefugt einzudringen oder zu nutzen und

f. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation von Soft- und/oder Hardware dienende Merkmale zu entfernen und/oder zu verändern,

g. die Software und Systeme von LocaFox für den unaufgeforderten Versand von elektronischen Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (sog. Spamming) zu nutzen.

(3) Der Kunde stellt LocaFox im Bedarfsfalle und auf Nachfrage von LocaFox hin Folgendes zur Verfügung:

a. Parameter zur Systemkonfiguration,

b. Informationen zu Schnittstellen und Datenformaten,

c. die Bereitstellung von Testdaten und

d. die Definition von Testfällen.

(4) Im Falle der Anbindung der Software an Drittsysteme per Schnittstelle stellt der Kunde LocaFox zeitnah und rechtzeitig vorab ein Testsystem

und/oder einen Testzugang zu den betreffenden Drittsystemen bereit.

(5) Verstößt der Kunde gegen eine Pflicht gemäß dieses § 25 Abs. (1) und/oder (2), so ist LocaFox berechtigt, den Kunden zur Einhaltung aufzufordern und ihm hierzu eine angemessene Frist zu setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, so ist LocaFox berechtigt, die vertragsgemäße Leistungserbringung bzw. den Zugang zur Software und dem System bis zur Erfüllung der Mitwirkungs- oder Nebenpflicht durch den Kunden ganz oder teilweise zu sperren oder einzuschränken. Eine solche Sperrung oder Einschränkung berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung oder Minderung der Miete.

(6) Erzeugt der Kunde auf dem System von LocaFox Daten oder hält er auf dem System von LocaFox Daten, die die Verletzung einer Pflicht gemäß dieses § 25 Abs. (1) und/oder (2) bedingen oder deren Besitz und/oder deren Verarbeitung gegen geltendes Recht verstößt, so ist LocaFox berechtigt, die betreffenden Daten sofort und ersatzlos zu löschen.

§ 26 Datenverwendung und -löschung

(1) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist LocaFox berechtigt, sämtliche vom Kunden in die Software und/oder in das System übertragene Daten und Informationen ersatzlos zu löschen. Spätestens 4 Wochen vor Beendigung des Vertragsverhältnisses informiert LocaFox den Kunden über diese anstehende Löschung. Auf Nachfrage des Kunden hin unterbreitet LocaFox ein Angebot auf Migration bzw. Unterstützung bei der Migration der in der Software bzw. dem System befindlichen Daten des Kunden auf ein anderes, vom Kunden zu benennendes System, soweit dies für LocaFox zumutbar ist und die Übertragung in einem LocaFox bekannten Datenformat und technischen Übertragungsweg erfolgen soll. Kündigt LocaFox das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund, so verschafft LocaFox dem Kunden für die Dauer von 12 Monaten, beginnend mit Vertragsbeendigung, die Möglichkeit, seine Daten in geeignetem Format zu exportieren, wobei der Kunde die dahingehenden Aufwände von LocaFox gemäß der zuletzt vereinbarten Stunden- und Tagessätze aufwandsbezogen vergütet; LocaFox ist in diesem Falle berechtigt, die voraussichtlich anfallenden Kosten als Vorschuss vom Kunden zu verlangen.

(2) Sofern und soweit LocaFox gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist, so ist LocaFox berechtigt, die aufzubewahrenden Daten und Informationen für die Dauer der Aufbewahrungspflicht zu speichern und zu verarbeiten. Mit Ablauf der Dauer der Aufbewahrungspflicht löscht LocaFox die betreffenden Daten und Informationen insgesamt; die Regelung in vorstehendem Abs. (1) bleibt hiervon unberührt.

Teil E: Software-Supportleistungen

§ 27 Allgemein

(1) Für Supportleistungen finden ergänzend zu den Regelungen in diesem Teil E dieser AGB-Anwendung.

(2) LocaFox übernimmt keinen Support für Hardware, technische Applikations-Schnittstellen (API) oder (Software-)Produkte, die nicht direkt bei LocaFox erworben wurden bzw. werden.

§ 28 Support

(3) Der Kunde ist berechtigt, in folgenden Fällen den Support von LocaFox zu kontaktieren:

a. Fragen zur Funktionsweise der Software und/oder Hardware.

b. Fragen zu Änderungen und Konfigurationen der Software.

c. Meldung von Störungen, Betriebseinschränkungen und Funktionsbeeinträchtigungen

d. Beratung und Unterstützung bei der Bedienung der Software, zu Funktionalitäten der Software und zu Prozessen.

(4) Jedes Ticket an den Support von LocaFox, jede Anfrage oder Meldung an den Support ist ein Service- und Support-Incident.

(5) Die Bearbeitung von Service- und Support-Incidents erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(6) Der Support steht werktäglich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung („Supportzeiten“). Die Annahme und Bearbeitung von Incidents erfolgt ausschließlich innerhalb der Supportzeiten.

(7) Der Kunde kann Service- und Support-Tickets über das durch LocaFox bereitgestellte Ticket-System öffnen und an LocaFox versenden.

(8) LocaFox informiert den Kunden über die Erledigung der Service- und Support-Incidents. Dies kann auch in Form einer automatisch generierten E-Mail aus dem System erfolgen.

(9) Ausschließlich Key-User sind berechtigt, den Support von LocaFox zu kontaktieren. Der Kunde ist berechtigt, bis zu drei Key-User zeitgleich zu benennen. Key-User sind die vom Kunden mitgeteilten Anfrageberechtigten aus der Sphäre des Kunden. Der Kunde übergibt LocaFox nach Vertragsschluss eine Liste der Key-User, die LocaFox in die Lage versetzt, Key-User als solche zu identifizieren.

(10) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Liste der von ihm bestimmten Key-User zu aktualisieren. Eine vom Kunden übermittelte, aktualisierte Liste wird mit Beginn des Kalendermonats für LocaFox verbindlich, der auf den Kalendermonat folgt, in dessen Verlauf die aktualisierte Liste vom Kunden vorgelegt wurde.

(11) LocaFox kann dem Kunden zur Meldung besonders schwerwiegender Störungen, Betriebseinschränkungen und Funktionsbeeinträchtigungen der Software und/oder des Systems eine Notfalltelefonnummer mitteilen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Eine zur Verfügung gestellte Notfalltelefonnummer darf ausschließlich außerhalb der Supportzeiten vom Kunden angerufen werden. Nutzt der Kunde eine ihm von LocaFox zur Verfügung gestellte Notfallnummer zur Meldung von Störungen, Betriebseinschränkungen und Funktionsbeeinträchtigungen der Software und/oder des Systems, die LocaFox nicht im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen hat, so ist LocaFox berechtigt, je eingegangenem Anruf eine aufwandsbezogene Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuell geltenden Preisliste zu verlangen.

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